AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen float stuttgart für die Buchung und Nutzung von Dienstleistungen

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. float stuttgart wird von Yvonne Wurster, Einzelunternehmung, Stresemannstraße 5, 70192 Stuttgart (im Folgenden "Anbieter" genannt) betrieben. Die Nutzung, die Darstellung der Dienstleistungen und deren Buchung erfolgen auf der Grundlage der folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".

2. Zusätzlich können bei der Buchung bestimmter Dienstleistungen besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen ("Besondere Bestimmungen": z.B. Hinweise für Kunden). Hierauf wird entsprechend hingewiesen.

§ 2 Die Dienstleistungen

1. Die Dienstleistungen bestehen aus Anwendungen in Salzwasserentspannungsbecken (Floating-Becken) sowie therapeutische Massagen und Körpertherapien. Für die Durchführung von Dienstleistungen bedient sich float stuttgart bei Massagen und Körpertherapien teilweise verschiedener Subunternehmer (im Folgenden "Partner").

2. Die Buchung einer Dienstleistung stellt eine bindende Annahme des Angebots des Anbieters dar, welche float stuttgart mit einem Buchungstermin mit Datum und Uhrzeit bestätigt. Die Buchungsbestätigung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-mail erfolgen.

Alle Dienstleistungen (Floating, therapeutische Massagen und Körpertherapien) führt der Anbieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung aus.

3. Sollte eine Dienstleistung zum gebuchten Termin durch Schuld des Anbieters nicht zu Stande kommen, ist er berechtigt, einen alternativen Termin anzubieten. Für den Ersatz von sogenannten Folgekosten (z.B. für Reise- und Unterkunftsbuchungen u. A.) kommt der Anbieter nicht auf.

4. Die Zeitangaben hinsichtlich der Dauer der Massage-Leistung sind Anwendungszeiten inklusive der Vor-und Nachbereitung. Die Zeitangabe hinsichtlich der Dauer des floating-Erlebnisses ist die reine Anwendungszeit.

5. Es besteht kein Anspruch auf Parallel-Anwendungen.

§ 3 float-Gutscheine

1. Die Berechtigung an der Dienstleistung kann u. A. durch einen float-Gutschein dokumentiert werden. Der Gutschein wird sowohl vom Anbieter, als auch von deren Partnern akzeptiert und kann bei diesen eingelöst werden. Eine Einlösung und Durchführung der Dienstleistung kann nur in den Betriebsräumen des Anbieters oder dessen System-Partner stattfinden.

2. Der Gutschein kann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren eingelöst werden. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem er gekauft wurde. Nach dieser Frist ist eine Verlängerung des Gutscheins mit Zustimmung des Ausstellers möglich. Preiserhöhungen für Dienstleistungen haben keine Auswirkungen auf bereits erworben Gutscheine. Sollte eine Dienstleistung für welche ein Gutschein erworben wurde, nicht mehr im float-Angebot enthalten sein, so hat der Kunde das Recht, den Gutschein gegen eine andere Dienstleistung einzutauschen. Eine Auszahlung des Geldwertes des float-Gutscheins ist nicht möglich.

3. Der float-Gutschein ist nicht personengebunden und kann auf andere Personen übertragen werden. Ein Weiterverkauf der Gutscheine ist jedoch nicht zulässig.

4. Zur Einlösung des Gutscheins und Bezug der Dienstleistung muss der Gutschein zum vereinbarten Termin mitgebracht und abgegeben werden. Eine Durchführung der Dienstleistung auf Basis des Gutscheins ist sonst nicht möglich.

5. Jeder Gutschein kann in einen Gutschein für ein anderes Erlebnis (Floating, verschiedene Massageformen) umgetauscht werden, sofern der Wert des umzutauschenden Gutscheins für die gewünschte Dienstleistung mit dem aktuell gültigen Wert ausreicht bzw. eine entsprechende Zuzahlung erfolgt. Für den Wert des Gutscheins und die gewünschte Dienstleistung sind die gültigen Preise zum Zeitpunkt des Umtauschs verbindlich. Ein solcher Umtausch ist nur im selben float-Center möglich, in dem der Gutschein auch erworben wurde.

6. Sollte die Dienstleistung, für die sich der Kunde entschieden hat, billiger sein als die ursprüngliche Dienstleistung, wird vom float-Center, in dem der Umtausch erfolgt, eine Gutschrift erteilt, die beim Erwerb einer weiteren Dienstleistung verrechnet werden kann. Eine Auszahlung des Differenzbetrages ist ebenso ausgeschlossen wie die Auszahlung des Geldwertes des float-Gutscheins.

7. Gutscheine für Dienstleistungen können in den Betriebsräumen des Anbieters erworben oder per Telefon, Fax, E-Mail oder Internet bestellt werden. Der Gutschein wird nach Eingang der Bestellung per einfacher Post an die vom Käufer angegebene Adresse gemeinsam mit einer Rechnung versandt. Anfallende Versandkosten trägt der Käufer. Sobald der volle Rechnungsbetrag auf dem Konto des Anbieters gutgeschrieben wurde, wird der Gutschein zur Nutzung freigeschaltet und kann eingelöst werden. Solange kein Buchungseingang vermerkt wurde, besteht für den Anbieter keine Verpflichtung zur Durchführung der Dienstleistung. Für Bestellungen über das Internet unter der Seite www.float.de gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Gutscheinen, die im Internet abgerufen werden können.

8. Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch von Gutscheinen übernimmt der Anbieter keine Haftung.

§ 4 Preise

Alle Preise sind Endverbraucherpreise in Euro inkl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuell gültigen Preisliste. Der Kaufpreis wird sofort fällig.

§ 5 Änderungen der Dienstleistung

1. Der Inhalt und die Beschreibung (Leistungsumfang) der Dienstleistungen ist den float-Broschüren bzw. auf der www.float-stuttgart.de Website zu entnehmen. Der Inhalt der Dienstleistung kann jedoch geringfügigen Änderungen unterliegen. Einen Anspruch auf Entschädigung hat der Kunde nicht. Die genaue Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung kann telefonisch beim Anbieter erfragt werden.

2. Sollte eine Dienstleistung für welche ein Gutschein erworben wurde, nicht mehr im float-Angebot enthalten sein, so hat der Kunde das Recht, den Gutschein für eine andere Dienstleistung auszutauschen. Eine Auszahlung des Geldwertes des float-Gutscheins ist nicht möglich.

§ 6 Verfügbarkeit, Verspätung, Nichterscheinen, Ausfall von Dienstleistungen

1. Sollte die gebuchte Leistung am vereinbarten Termin durch die Schuld des Anbieters nicht erbracht werden können, ist er berechtigt, einen alternativen Termin anzubieten. Erscheint der Kunde nicht pünktlich zum vereinbarten Termin (Verspätung), ist der Anbieter berechtigt, die Leistung entsprechend zeitlich zu kürzen. Eine Reduzierung des Buchungspreises ist in diesem Fall nicht möglich, auch wenn die Leistung nur zeitlich verkürzt erbracht wurde. Erscheint der Kunde überhaupt nicht zum vereinbarten Termin oder sagt der Kunde den Termin nicht 24 Stunden vor Terminbeginn ab, behält sich der Anbieter vor, Schadensersatz geltend zu machen oder den Gutschein verfallen zu lassen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Dem Kunden ist in diesem Fall jederzeit der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

2. Die Teilnahme an den Dienstleistungen hängt teilweise von ihrer Verfügbarkeit ab. Die floating-Dienstleistung ist grundsätzlich nach individueller Absprache mit dem Anbieter auch außerhalb der Büro-Öffnungszeiten buchbar. Verschiedene Massageleistungen sind nur jeweils buchbar, wenn der entsprechende Dienstleister (Masseur) verfügbar ist. Der Teilnehmer an einer Dienstleistung hat keinen Anspruch auf die Durchführung der Dienstleistung durch einen bestimmten Partner zu jedem Zeitpunkt. Die Verfügbarkeit der unterschiedlichen Massagedienstleistungen ist nur telefonisch unter 0711/28 44 43 70 für den Teilnehmer abfragbar.

3. Sofern bei einer Dienstleistung die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört (bestimmte Massageformen) und diese Person am Tag der Teilnahme an der Dienstleistungen nicht zur Verfügung steht, ist float stuttgart berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz für die Durchführung der Dienstleistung zu stellen.

§ 7 Haftung für Mängel / Schadenersatz

1. Bei Nutzung der Dienstleistung “Floating“ (Salzwasserentspannungsbecken) verpflichtet sich der Kunde die Nutzungsbedingungen und die AGB`s des Anbieters (“Informationsblatt zur ersten Floating-Sitzung“) anzuerkennen und deren Kenntnisnahme und Anerkennung durch seine Unterschrift zu bestätigen. Ohne eine Anerkennung der Nutzungsbestimmungen ist eine Teilnahme an der Dienstleistung “Floating“ nicht möglich.

2. Der Anbieter haftet für Mängel der Dienstleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Partner (Masseure) sind nicht befugt, Ansprüche im Namen des Anbieters anzuerkennen. Garantien im Rechtssinne werden durch den Anbieter nicht gewährt.

3. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

4. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet float stuttgart nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5. Die Einschränkungen der Abs 3 und 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

6. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

Stand September 2014